Bauverwaltung
Martin Maumary
Gmeindhusplatz 3
5223 Riniken
Tel. 056 441 14 16
martin.maumary@riniken.ch
Ausserhalb der Öffnungszeiten:
Natel (P): 079 483 87 79
Die aufgeführten Baugesuche können während der Auflagefrist bei der Gemeindekanzlei Riniken eingesehen werden.
Während der Auflagefrist von 30 Tage kann beim Gemeinderat Riniken schriftlich Einwand erhoben werden. Die Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.