Familiengericht Brugg

Das Familiengericht an den Bezirksgerichten ist als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) tätig und entscheidet erstinstanzlich alle Kindes- und Erwachsenenschutzfälle.
Die Gemeinden sind im neuen KESR insoweit zuständig, dass sie für die Gerichte Abklärungen tätigen und Stellungnahmen verfassen und z.B. auch Gefährdensmeldungen an das Familiengericht weiterleiten.

Für die Gemeinde Riniken ist das Familiengericht Brugg zuständig:

Familiengericht Brugg / Bezirksgericht Brugg
Untere Hofstatt 4
5200 Brugg

Bezirksgericht Brugg Tel. 056 462 30 50
Familiengericht Brugg Tel. 056 462 30 66
E-mail: familiengericht.brugg@ag.ch

In Notfällen kann man sich direkt an die Polizei wenden.

Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit. Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird ausgestellt und kann direkt bestellt werden vom:

Familiengericht
c/o Bezirksgericht Brugg
Untere Hofstatt 4
5200 Brugg

Tel. 056 462 30 50

Unentgeltliche Rechtsauskunft

Die Rechtsauskunft findet in der Regel am 1. und 3. Mittwoch im Monat von 17.30 bis 18.30 Uhr im Gemeindehaus Windisch, Dohlenzelgstrasse 6, Windisch, statt. Eine Anmeldung ist nicht möglich.

Aktuelle Informationen können Rechtssuchende auch immer auf der Webseite des Aargauischen Anwaltsverbandes „anwaltsverband-ag.ch“ unter der Rubrik „Rechtsauskunft“ finden.

Friedensrichter

Friedensrichterkreis VIII (Bezirk Brugg)
Postfach 219
5201 Brugg AG

Tel. 056 442 02 05

Friedensrichter:   Büttikofer Markus, Birr