Es ist wieder Zügelzeit! Gemäss Register- und Meldegesetz sind Personen, welche Wohnräume vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet:
- ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle zu melden,
- in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen,
- auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen.
Die Vermieter (Privatpersonen und Verwaltungen) werden gebeten, alle Mieterwechsel der eigenen Liegenschaft der Einwohnerkontrolle rasch möglichst zu melden. Laut § 10 des Register- und Meldegesetzes sind Personen, welche Wohnraum vermieten oder verwalten, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle der betroffenen Gemeinde innert 14 Tagen schriftlich zu melden. Dies kann auch per Email erfolgen: gemeindeverwaltung@riniken.ch.
Privatpersonen (Mieter) können ihren Umzug auch elektronisch melden. Mehr Infos auf: http://ag.eumzug.swiss/