Der Kanton Aargau hat eine Anpassung der Hundeverordnung per 01. März 2024 in Kraft gesetzt. Die Hundetaxe beträgt unverändert CHF 120.00 pro Hund. Neu wird sie aber nur noch einmal pro Jahr mit Stichtag 01. Mai erhoben. Wie bis anhin erhalten alle Hundehalter, welche per 01. Mai registriert sind, eine Rechnung. Für Hunde, welche unter dem Jahr angeschafft werden, muss keine Taxe mehr bezahlt werden. Auch Zuzüger aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland, müssen – wie Zuzüger aus anderen Aargauer Gemeinden – unter dem Jahr keine Hundetaxe mehr bezahlen. Die halbe Taxe ab November wird abgeschafft, im Gegenzug erhalten Hundehalter auch keine Rückerstattung mehr bei Aufgabe der Hundehaltung.