Gesuch Nr. 1
Bauherrschaft/Projektverfasser: Rolf Schär, Rosenstrasse 2, 5223 Riniken
Grundeigentümerin: Heidi Zihlmann
Bauvorhaben: Dauerhafte Anbringung eines Aufstellpools
Standort: Rosenstrasse 2, Parz.-Nr. 310
Gesuch Nr. 2
Bauherrschaft/Projektverfasser: Nikola Zelger, Gäbistrasse 8, 5223 Riniken
Grundeigentümer: Max und Beniamin Widmer
Bauvorhaben: Dauerhafte Anbringung eines Aufstellpools
Standort: Gäbistrasse 8, Parz.-Nr. 320
Gesuch Nr. 3
Bauherrschaft: Michael Schumacher und Désirée Schori, Erligasse 1, 5106 Veltheim
Grundeigentümer: Hansjörg Schori
Projektverfasser: EBC Energie-/Baucoaching, 5107 Schinznach
Bauvorhaben: Neubau EFH und Wärmepumpe mit Erdsonde
Standort: Brunnmattstrasse, Parz. Nr. 117
Diese Baugesuche liegen vom 22. März 2025 bis und mit 22. April 2025, während den ordentlichen Bürostunden, bei der Gemeindeverwaltung Riniken zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Riniken, Gmeindhusplatz 3, 5223 Riniken, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder einer von ihm bevollmächtigten Person unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Daraus muss ersichtlich sein, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.